Bei einem Unfall zählt jede Minute. Damit Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei schnell zur Unfallstelle kommen, muss im Stau eine Rettungsgasse gebildet werden – und zwar sofort, nicht erst, wenn das Blaulicht zu sehen ist.
Wann ist eine Rettungsgasse Pflicht?
So bilden Sie die Rettungsgasse
- Ganz linker FahrstreifenWer ganz links fährt, weicht nach links aus.
- Alle anderen FahrstreifenAlle übrigen Fahrzeuge weichen nach rechts aus – auch auf drei- und vierspurigen Autobahnen.
- Gasse frei lassenBleiben Sie in Ihrer Position, bis der Verkehr wieder fließt. Oft folgen mehrere Einsatzfahrzeuge nacheinander.
Merkhilfe: Denken Sie an Ihre rechte Hand. Der Daumen ist der linke Fahrstreifen, die Finger sind die übrigen Fahrstreifen – die Rettungsgasse liegt zwischen Daumen und Zeigefinger.
Richtig
- Rettungsgasse frühzeitig bilden, schon bei stockendem Verkehr
- Genug Abstand zum Vordermann halten, damit Sie noch ausweichen können
- Bei Bedarf den Seitenstreifen mit nutzen, um Platz zu schaffen
- Aufmerksam bleiben: Spiegel im Blick behalten und auf Martinshorn achten
Nicht tun
- die Rettungsgasse selbst befahren oder Einsatzfahrzeugen hinterherfahren
- die Gasse schließen, sobald ein Fahrzeug vorbei ist
- aussteigen und auf der Fahrbahn herumlaufen – das ist gefährlich und blockiert die Gasse
Was droht bei Verstößen?
Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie unerlaubt befährt, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und je nach Fall einem Monat Fahrverbot rechnen. Viel schwerer wiegt aber: Jede verlorene Minute kann für Verletzte lebensentscheidend sein.
Auch in der Stadt Platz machen
Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, müssen alle anderen sofort freie Bahn schaffen. Fahren Sie dazu möglichst nach rechts, halten Sie an und behindern Sie keine Kreuzungen. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie abruptes Bremsen.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, § 11 Abs. 2 StVO