Die Truppmannausbildung Teil 1 ist der Einstieg in den aktiven Feuerwehrdienst. Hier lernen neue Kameradinnen und Kameraden alles, was sie für ihre ersten Einsätze brauchen.
Auf einen Blick
| Ziel | Grundlegende Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz als Truppmann bzw. Truppfrau unter Anleitung übernehmen können |
|---|---|
| Dauer | mindestens 70 Stunden |
| Wer kann teilnehmen? | Mitglieder der Einsatzabteilung, ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern |
| Grundlage | Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ |
| Danach | Truppmannausbildung Teil 2 |
Was lernt man?
RechtsgrundlagenAufgaben, Rechte und Pflichten in der Feuerwehr
Brennen und LöschenWie ein Feuer entsteht und wie man es löscht
FahrzeugkundeUnsere Feuerwehrfahrzeuge und ihre Aufgaben
GerätekundePersönliche Schutzausrüstung, Schläuche und Armaturen, Rettungsgeräte und Geräte für die Technische Hilfeleistung
LöscheinsatzDie Aufgaben im Trupp beim Löschangriff
Technische HilfeleistungEinsätze der Gruppe und Staffel, z. B. bei Verkehrsunfällen
Verhalten bei GefahrenGefahren an der Einsatzstelle erkennen und richtig handeln
UnfallverhütungSicher arbeiten – im Einsatz und im Übungsdienst
Wie geht es weiter?
- Truppmann Teil 1Grundausbildung, mindestens 70 Stunden
- Truppmann Teil 2selbstständig im Einsatz, mindestens 80 Stunden in zwei Jahren
- Sprechfunk und Atemschutzweitere Lehrgänge für den vollen Einsatzdienst
- TruppführerFühren eines Trupps im Einsatz
Welche Ausbildung zu welchem Dienstgrad führt, steht auf unserer Seite Dienstgrade.
Zum Herunterladen
- Teilnehmerunterlagen Truppmann Teil 1 (PDF, 2,06 MB – Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge)
- FwDV 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (PDF, 475 KB)