Am Schulterstück erkennt man, welchen Dienstgrad eine Kameradin oder ein Kamerad hat. Der Dienstgrad zeigt, welche Funktion jemand in der Feuerwehr ausübt und welche Ausbildung und Erfahrung dahinterstehen.
Gut zu wissen
Dienstgrade hängen an der Funktion (z. B. Truppführer, Gruppenführer) und an der dafür nötigen Ausbildung und Dienstzeit.
Die Dienstgrade werden der Reihe nach verliehen, frühestens ein Jahr nach dem letzten. Erster Hauptfeuerwehrmann und Hauptlöschmeister dürfen übersprungen werden.
Verliehen werden sie von der Stadt Zerbst/Anhalt als Träger der Feuerwehr. Einen Rechtsanspruch auf eine Beförderung gibt es nicht.
Jeden Dienstgrad gibt es in einer weiblichen und männlichen Form, z. B. Löschmeisterin und Löschmeister.
Ab 16 Jahren kann man mit Zustimmung der Eltern die Truppmannausbildung beginnen, am Einsatzdienst aber noch nicht teilnehmen.
Truppebene
Feuerwehrmann-AnwärterFeuerwehrfrau-Anwärterin
Funktion
Voraussetzung
Neues Mitglied ab 16 Jahren
bis zum Abschluss der Truppmannausbildung
FeuerwehrmannFeuerwehrfrau
Funktion
Voraussetzung
Truppmann / Truppfrau
abgeschlossene Truppmannausbildung, Sprechfunker-Lehrgang und – bei gesundheitlicher Eignung – Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
OberfeuerwehrmannOberfeuerwehrfrau
Funktion
Voraussetzung
Truppführer/in
mindestens 1 Jahr als Truppmann/Truppfrau und abgeschlossene Truppführerausbildung
HauptfeuerwehrmannHauptfeuerwehrfrau
Funktion
Voraussetzung
Truppführer/in
mindestens 1 Jahr als Truppführer/in und Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
Maschinist/in
1 Jahr als Truppführer/in und abgeschlossene Maschinistenausbildung
Atemschutzgerätewart/in
1 Jahr als Truppführer/in, Atemschutzgeräteträger- und Atemschutzgerätewartausbildung
Gerätewart/in
1 Jahr als Truppführer/in und abgeschlossene Gerätewartausbildung
Erster HauptfeuerwehrmannErste Hauptfeuerwehrfrau
Funktion
Voraussetzung
Truppführer/in
3 Jahre als Truppführer/in und Lehrgänge „Technische Hilfeleistung“ und „ABC-Einsatz“ – oder 20 Jahre als Truppführer/in
Maschinist/in
10 Jahre als Maschinist/in und mindestens 20 Stunden Fortbildung
Atemschutzgerätewart/in
5 Jahre in der Funktion
Gerätewart/in
5 Jahre in der Funktion
Gruppenführerebene
LöschmeisterLöschmeisterin
Funktion
Voraussetzung
Gruppenführer/in
3 Jahre als Truppführer/in und abgeschlossene Gruppenführerausbildung
Atemschutzgerätewart/in
10 Jahre in der Funktion und mindestens 20 Stunden Fortbildung
Gerätewart/in
10 Jahre in der Funktion und mindestens 20 Stunden Fortbildung
OberlöschmeisterOberlöschmeisterin
Funktion
Voraussetzung
Gruppenführer/in
5 Jahre als Gruppenführer/in und mindestens 40 Stunden Fortbildung
HauptlöschmeisterHauptlöschmeisterin
Funktion
Voraussetzung
Gruppenführer/in
15 Jahre als Gruppenführer/in
Stellv. Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr bis Gruppenstärke)
1 Jahr mindestens als Gruppenführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Zug- und Verbandsführerebene
BrandmeisterBrandmeisterin
Funktion
Voraussetzung
Zugführer/in
3 Jahre als Gruppenführer/in und abgeschlossene Zugführerausbildung
Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr bis Gruppenstärke)
1 Jahr mindestens als Gruppenführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Stellv. Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr bis erweiterter Zug)
1 Jahr mindestens als Zugführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
OberbrandmeisterOberbrandmeisterin
Funktion
Voraussetzung
Zugführer/in
5 Jahre als Zugführer/in und mindestens 40 Stunden Fortbildung
Verbandsführer/in
3 Jahre als Zugführer/in und Verbandsführerlehrgang
Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr bis erweiterter Zug)
1 Jahr mindestens als Zugführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Stellv. Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr größer als erweiterter Zug)
1 Jahr als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
HauptbrandmeisterHauptbrandmeisterin
Funktion
Voraussetzung
Verbandsführer/in
5 Jahre als Verbandsführer/in und mindestens 40 Stunden Fortbildung
Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr größer als erweiterter Zug)
1 Jahr als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Stellv. Gemeinde- oder Stadtwehrleiter/in
1 Jahr als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Wehrleitung und Kreisebene
BrandinspektorBrandinspektorin
Funktion
Voraussetzung
Gemeinde- oder Stadtwehrleiter/in
1 Jahr als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
OberbrandinspektorOberbrandinspektorin
Funktion
Voraussetzung
Abschnittsleiter/in oder stellv. Kreisbrandmeister/in
5 Jahre als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
HauptbrandinspektorHauptbrandinspektorin
Funktion
Voraussetzung
Kreisbrandmeister/in, stellv. Landesbrandmeister/in oder Landesbrandmeister/in
5 Jahre als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Quelle: Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt (LVO-FF) vom 23. September 2005, zuletzt geändert am 28. August 2015. Die Angaben sind vereinfacht dargestellt; maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung.