In der Truppmannausbildung Teil 2 wird aus dem Neuling eine vollwertige Einsatzkraft. Sie baut auf Teil 1 auf und vermittelt zusätzlich die Besonderheiten unseres eigenen Standorts.
Auf einen Blick
| Ziel | Die Aufgaben als Truppmann bzw. Truppfrau im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz selbstständig wahrnehmen können und die Besonderheiten am eigenen Standort kennen |
|---|---|
| Dauer | mindestens 80 Stunden innerhalb von zwei Jahren |
| Voraussetzung | abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 |
| Grundlage | Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ |
Was lernt man?
RechtsgrundlagenVertiefung von Aufgaben, Rechten und Pflichten
Zivil- und KatastrophenschutzWie Feuerwehr und Katastrophenschutz bei großen Schadenslagen zusammenarbeiten
ABC-GefahrstoffeAtomare, biologische und chemische Gefahren erkennen und sich richtig schützen
Besondere Gefahren, KampfmittelGefahren im Zivilschutz und der Umgang mit Kampfmittelfunden
Physische und psychische BelastungMit körperlicher Anstrengung und belastenden Einsätzen umgehen
WasserförderungLöschwasser über lange Wege und aus offenen Gewässern fördern
ObjektkundeBesondere Gebäude und Gefahrenschwerpunkte in unserem Einsatzgebiet
Standortbezogene KenntnisseWas man speziell für Einsätze in und um Zerbst wissen muss
Wie geht es weiter?
- Truppmann Teil 1Grundausbildung, mindestens 70 Stunden
- Truppmann Teil 2selbstständig im Einsatz, mindestens 80 Stunden in zwei Jahren
- Sprechfunk und Atemschutzweitere Lehrgänge für den vollen Einsatzdienst
- TruppführerFühren eines Trupps im Einsatz
Welche Ausbildung zu welchem Dienstgrad führt, steht auf unserer Seite Dienstgrade.
Zum Herunterladen
- Teilnehmerunterlagen Truppmann Teil 2 (PDF, 942 KB – Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge)
- FwDV 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (PDF, 475 KB)