Wir wurden durch die Polizei mit dem Stichwort "eigenartige Geruchsbelästigung" angefordert.
Bei unserem Eintreffen konnten wir keine Geruchsbelästigung mehr feststellen. Auch der Inhaber der mutmaßlich betroffenen Wohnung hatte die Tür zwischenzeitlich geöffnet. Auch hier konnten wir nichts feststellen und haben den Einsatz daher beendet.