• Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
  • stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister
  • Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister

 

  • fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Übersicht
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