- Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
- stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister
- Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister
- fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
|